Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Schweiz: Krankenkasse, AHV oder IV ansprechen?

Für Hörgeräte bestehen in der Schweiz eigene AHV- und IV-Regelungen. Die zuständige Leistung ist individuell zu klären.

Die kurze Antwort

Für Hörgeräte bestehen in der Schweiz eigene AHV- und IV-Regelungen. Die zuständige Leistung ist individuell zu klären. [1]

Nicht von der Versicherungskarte ausgehen

Fragen Sie vor der Bestellung, welcher Kostenträger Ihren konkreten Versorgungsfall beurteilt. Halten Sie Alter, bisherige Versorgung und vorhandene Entscheide bereit. Eine Krankenkassenmitgliedschaft allein erklärt den Hörgeräteanspruch nicht. Lassen Sie sich bei einer Weiterverweisung die zuständige Stelle und die benötigten Unterlagen nennen, damit der Vorgang nicht zwischen mehreren Ansprechpartnern hängen bleibt.

Ihre Checkliste

Welche Stelle prüft den Anspruch?

Gibt es einen früheren Entscheid?

Welche Unterlagen fehlen?

Wer bestätigt die Zuständigkeit?

Worauf Sie im Alltag achten können

Lassen Sie sich die Zusage und ihre Grenzen schriftlich bestätigen, bevor Sie daraus einen Eigenanteil ableiten.

Die wichtigste Erkenntnis

Versicherung, Zuschuss und Servicepaket sind verschiedene Fragen und sollten getrennt beantwortet werden.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Beginnen Sie mit der Zuständigkeitsklärung und rechnen Sie erst danach mit einem konkreten Beitrag.

  • Prüfen Sie die Leistung in Ihrem Vertrag.
  • Vergleichen Sie Zusage und Offerte.
  • Klären Sie Mehrkosten vor der Bestellung.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

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