Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

MiGeL: eine Liste ist noch keine persönliche Zusage

Die Schweizer Mittel- und Gegenständeliste regelt bestimmte Mittel und Gegenstände der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Die kurze Antwort

Die Schweizer Mittel- und Gegenständeliste regelt bestimmte Mittel und Gegenstände der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. [1]

Position und Voraussetzungen zusammen lesen

Wenn Sie auf eine Listenposition verwiesen werden, fragen Sie nach der aktuell geltenden Fassung und den Voraussetzungen für Ihren Fall. Ein aufgeführtes Produktgebiet bedeutet nicht automatisch, dass jede Person jede dort genannte Leistung erhält. Bei Hörgeräten muss zudem die Zuständigkeit anderer Sozialversicherungen geprüft werden. Lassen Sie sich die konkrete Begründung schriftlich geben.

Ihre Checkliste

Welche aktuelle Position ist gemeint?

Welche Voraussetzungen gelten?

Welche Stelle ist zuständig?

Was wurde für meinen Fall bestätigt?

Worauf Sie im Alltag achten können

Lassen Sie sich die Zusage und ihre Grenzen schriftlich bestätigen, bevor Sie daraus einen Eigenanteil ableiten.

Die wichtigste Erkenntnis

Versicherung, Zuschuss und Servicepaket sind verschiedene Fragen und sollten getrennt beantwortet werden.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Prüfen Sie die konkrete Zuständigkeit und Zusage, statt allein aus einem Listeneintrag eine Erstattung abzuleiten.

  • Prüfen Sie die Leistung in Ihrem Vertrag.
  • Vergleichen Sie Zusage und Offerte.
  • Klären Sie Mehrkosten vor der Bestellung.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

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