Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Deutschland: Hörgeräte als Hilfsmittel der GKV

Hörhilfen gehören zu den Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Versorgung und Kosten gelten gesetzliche und vertragliche Regeln.

Die kurze Antwort

Hörhilfen gehören zu den Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Versorgung und Kosten gelten gesetzliche und vertragliche Regeln. [1]

Den Versorgungsweg erfragen

Fragen Sie Ihre Kasse nach den erforderlichen Unterlagen und geeigneten Vertragspartnern. Lassen Sie im Angebot unterscheiden, was zur vorgesehenen Versorgung gehört und welche Mehrkosten auf eigenen Wünschen beruhen. Eine gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten sind unterschiedliche Positionen. Übernehmen Sie keine pauschale Kostenzusage aus Werbung oder einem anderen Versicherungsfall.

Ihre Checkliste

Welche Unterlagen braucht die Kasse?

Welche Anbieter sind Vertragspartner?

Welche Versorgung wird angeboten?

Welche Mehrkosten sind freiwillig?

Worauf Sie im Alltag achten können

Lassen Sie sich die Zusage und ihre Grenzen schriftlich bestätigen, bevor Sie daraus einen Eigenanteil ableiten.

Die wichtigste Erkenntnis

Versicherung, Zuschuss und Servicepaket sind verschiedene Fragen und sollten getrennt beantwortet werden.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Klären Sie den Ablauf mit Ihrer Kasse und verlangen Sie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung.

  • Prüfen Sie die Leistung in Ihrem Vertrag.
  • Vergleichen Sie Zusage und Offerte.
  • Klären Sie Mehrkosten vor der Bestellung.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

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