IV · Schweiz · 2 Min. Lesezeit

IV-Abrechnung: Rechnung und Entscheid abgleichen

Für die Abrechnung von Hörgeräteleistungen gibt es offizielle Formulare und verlangte Belege.

Die kurze Antwort

Für die Abrechnung von Hörgeräteleistungen gibt es offizielle Formulare und verlangte Belege. [1]

Drei Dokumente zusammen prüfen

Legen Sie Leistungsentscheid, Rechnung und Abrechnungsformular nebeneinander. Kontrollieren Sie Namen, Daten, Versorgungsumfang und die verlangten Nachweise. Fragen Sie bei Abweichungen nach, statt Beträge eigenständig umzudeuten. Bewahren Sie Kopien und Einreichungsnachweise auf. Eine vollständig eingereichte Abrechnung bedeutet noch nicht, dass jeder Rechnungsbestandteil vergütet wird.

Ihre Checkliste

Stimmen Person und Versorgung überein?

Sind alle Belege vorhanden?

Welche Stelle erhält die Abrechnung?

Wie wird eine Rückfrage beantwortet?

Worauf Sie im Alltag achten können

Ordnen Sie Entscheidung, medizinische Unterlagen und Offerte zusammen, damit offene Punkte sichtbar werden.

Die wichtigste Erkenntnis

Die IV-Abklärung braucht eine genaue Beschreibung des Bedarfs und keinen pauschalen Gerätevergleich.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Reichen Sie die verlangten Unterlagen vollständig ein und halten Sie offene Rechnungspositionen zur Klärung fest.

  • Lesen Sie den bisherigen Entscheid genau.
  • Beschreiben Sie Ihren Bedarf konkret.
  • Klären Sie offene Zuständigkeiten vor dem Kauf.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

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