Kosten verstehen · 2 Min. Lesezeit
AHV und IV: Beiträge an Hörgeräte in der Schweiz
Welche Pauschalen gelten für Erwachsene – und wer klärt Ihren Anspruch? Der Überblick mit amtlichen Merkblättern.

Die kurze Antwort
Für Erwachsene betragen die regulären Pauschalen der AHV CHF 630 für ein Gerät und CHF 1’237.50 für zwei Geräte. Bei der IV sind es CHF 840 beziehungsweise CHF 1’650. Ein Anspruch muss individuell geprüft werden. [1, 2]
Reguläre Fristen und Zuständigkeit
Die reguläre Frist beträgt bei der AHV fünf, bei der IV sechs Jahre. Bei einer erheblichen Veränderung des Hörvermögens kann eine frühere Versorgung infrage kommen. Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons. [1, 2]
Wer bereits IV-Leistungen für Hörgeräte erhalten hat, kann beim Übergang ins AHV-Alter weiterhin Anspruch auf diese Leistungen haben. Lassen Sie Ihren Fall klären. Für Minderjährige und besondere Härtefälle gelten eigene Regeln. [1, 2]
Vor der Bestellung klären
Fragen Sie die IV-Stelle nach Anmeldung und erforderlicher ärztlicher Expertise. Lassen Sie den Anspruch und die passende Geräteversorgung bestätigen. Bewahren Sie Offerte und Rechnung auf. [1, 2]
Worauf Sie im Alltag achten können
Ordnen Sie Land, Versicherungsstatus und konkrete Leistung zuerst, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.
Die wichtigste Erkenntnis
Eine allgemeine Zuschussregel ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Unterlagen.
Was das für Ihre Entscheidung heisst
Geprüft am 12. September 2026 anhand der aktuell bereitgestellten Merkblätter 3.07 und 4.08, jeweils mit Regelungsstand 1. Januar 2023. Dieser Überblick betrifft die Schweiz. Die fachliche Prüfung des Artikels ist noch ausstehend.
- Klären Sie den zuständigen Kostenträger.
- Sammeln Sie Entscheid, Offerte und Befund.
- Fragen Sie vor dem Kauf nach dem verbleibenden Eigenanteil.
Kosten transparent klären
Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.