AHV · Schweiz · 2 Min. Lesezeit

Von IV zu AHV: die bisherige Hörgeräteversorgung klären

Ein bisheriger IV-Leistungsanspruch kann beim Übergang ins AHV-Alter fortbestehen.

Die kurze Antwort

Ein bisheriger IV-Leistungsanspruch kann beim Übergang ins AHV-Alter fortbestehen. [1]

Den bisherigen Entscheid mitnehmen

Beginnen Sie Ihre Anfrage mit dem Hinweis, dass bereits eine IV-Versorgung besteht. Nennen Sie Datum und Aktenzeichen des früheren Entscheids, sofern vorhanden. Bitten Sie um eine schriftliche Einordnung Ihrer nächsten Versorgung. Vergleichen Sie Pauschalen nicht isoliert: Entscheidend ist, welche Regel in Ihrem Fall weitergilt. Auch ein Anbieterwechsel sollte nicht dazu führen, dass die Vorgeschichte verloren geht.

Ihre Checkliste

Welche bisherigen Leistungen sind dokumentiert?

Welche Regel gilt beim nächsten Ersatz?

Sind zusätzliche Unterlagen nötig?

Wer übernimmt die Auskunft an den neuen Anbieter?

Worauf Sie im Alltag achten können

Legen Sie die Unterlagen in einer Reihenfolge ab, die den Ablauf vom Befund bis zur Rechnung nachvollziehbar macht.

Die wichtigste Erkenntnis

Die AHV-Frage wird klarer, wenn Anspruch, Ablauf und Eigenanteil getrennt betrachtet werden.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Sammeln Sie den letzten Entscheid und die letzte Rechnung. Lassen Sie die Zuständigkeit klären, bevor eine neue Offerte mit einem pauschal angenommenen Beitrag kalkuliert wird.

  • Prüfen Sie Voraussetzungen vor dem Kauf.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen zusammen auf.
  • Klären Sie den Eigenanteil vor der Bestellung.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

Offerte vergleichen