AHV · Schweiz · 2 Min. Lesezeit

AHV-Hörgeräte: Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Den individuellen Anspruch prüft die kantonale IV-Stelle anhand der ärztlichen Abklärung.

Die kurze Antwort

Den individuellen Anspruch prüft die kantonale IV-Stelle anhand der ärztlichen Abklärung. [1]

Den eigenen Fall richtig beschreiben

Bereiten Sie das Gespräch mit einer kurzen Übersicht vor: Besteht erstmals ein Hörproblem, wird ein bisheriges Gerät ersetzt oder gab es schon eine IV-Versorgung? Diese Fälle sollten in Ihrer Anfrage erkennbar sein. Eine Geräteempfehlung oder ein Preisangebot beantwortet die Anspruchsfrage noch nicht. Lassen Sie sich deshalb erklären, welche Angaben die zuständige Stelle benötigt und welche Rückmeldung vor einer Bestellung abzuwarten ist.

Ihre Checkliste

Welche Stelle bearbeitet meinen Wohnsitzkanton?

Welche bisherigen Entscheide soll ich einreichen?

Ist eine neue Expertise erforderlich?

Wer bestätigt den nächsten Verfahrensschritt schriftlich?

Worauf Sie im Alltag achten können

Legen Sie die Unterlagen in einer Reihenfolge ab, die den Ablauf vom Befund bis zur Rechnung nachvollziehbar macht.

Die wichtigste Erkenntnis

Die AHV-Frage wird klarer, wenn Anspruch, Ablauf und Eigenanteil getrennt betrachtet werden.

Was das für Ihre Entscheidung heisst

Notieren Sie Ihre Ausgangslage auf einer Seite und klären Sie sie mit der IV-Stelle. Bewahren Sie deren Antwort zusammen mit Ihrer Offerte auf.

  • Prüfen Sie Voraussetzungen vor dem Kauf.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen zusammen auf.
  • Klären Sie den Eigenanteil vor der Bestellung.

Kosten transparent klären

Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.

Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.

Offerte vergleichen