AHV · Schweiz · 2 Min. Lesezeit
AHV: Beiträge für ein oder zwei Hörgeräte
Die reguläre Pauschale beträgt CHF 630 für ein und CHF 1’237.50 für zwei Hörgeräte.

Die kurze Antwort
Die reguläre Pauschale beträgt CHF 630 für ein und CHF 1’237.50 für zwei Hörgeräte. [1]
Offerten mit gleicher Bezugsgrösse vergleichen
Markieren Sie auf jeder Offerte, ob der Preis je Ohr oder für beide Ohren gilt. Lassen Sie Geräte, Anpassung und weitere Leistungen einzeln aufführen. Rechnen Sie erst mit einem Beitrag, dessen Anwendbarkeit für Ihren Fall geklärt ist. Eine Zweigeräte-Offerte sollte nicht mit dem Einzelpreis eines anderen Anbieters verglichen werden. Ergänzen Sie die Rechnung um ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen.
Ihre Checkliste
Preis pro Gerät oder pro Paar?
Ist die Anpassung enthalten?
Welcher Beitrag ist für meinen Fall bestätigt?
Welche Kosten bleiben zusätzlich offen?
Worauf Sie im Alltag achten können
Legen Sie die Unterlagen in einer Reihenfolge ab, die den Ablauf vom Befund bis zur Rechnung nachvollziehbar macht.
Die wichtigste Erkenntnis
Die AHV-Frage wird klarer, wenn Anspruch, Ablauf und Eigenanteil getrennt betrachtet werden.
Was das für Ihre Entscheidung heisst
Bitten Sie um einen Gesamtpreis für den gleichen Versorgungsumfang. Die Entscheidung über eine ein- oder beidseitige Versorgung gehört in die fachliche Abklärung.
- Prüfen Sie Voraussetzungen vor dem Kauf.
- Bewahren Sie alle Unterlagen zusammen auf.
- Klären Sie den Eigenanteil vor der Bestellung.
Kosten transparent klären
Vergleichen Sie Ihre Offerte vor der Entscheidung.Erfassen Sie die vorhandene Offerte. So können Sie Preis, Leistungen und offene Fragen getrennt einordnen.